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StVO-Novelle nichtig?

Im August 2009 wurde eine StVO-Novelle verkündet, die zum 1. September 2009 in Kraft treten sollte. Ändern sollten sich dadurch vor allem Kleinigkeiten, davon aber einige nicht ganz unwichtige: So können Radwege linksseitig freigegeben werden, ohne sie benutzungspflichtig zu machen, und auf für das Radfahren freigegebenen Gehwegen ist nicht mehr strikte Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

Eher unbemerkt wurde allerdings mit der Novelle auch eine Übergangsregelung gestrichen, nach der diverse 1992 abgeschaffte Verkehrszeichen weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Dieses Problem fiel in Fachkreisen recht schnell auf und kochte im März 2010 schließlich in den Medien hoch. Die Kommunen wiesen auf die hohen Kosten für den nötigen Austausch der alten Schilder hin und setzten den Bundesverkehrsminister damit unter Zugzwang.

Dieser ließ nach einer Lösung suchen und fand sie: Wegen Formfehlern in der Eingangsformel sollte die Novelle nichtig sein. Ob das wirklich vollständig so ist (woran Juristen zweifeln), sei dahingestellt.

Jedenfalls führt die Nichtigkeit im Tausch für die doch gültigen alten Schilder zu allerhand anderen Problemen: Neu eingeführte Schilder sind doch nicht gültig, Fahrschüler wurden nach nicht existenten Regelungen unterrichtet, Bußgeldbescheide mit nicht existierenden Vorschriften begründet. Um dieses Chaos zu überwinden, arbeitet das Ministerium „mit Hochdruck“ an einer Neufassung der Novelle, die dann allerdings doch bis Herbst auf sich warten lassen soll.

Das lässt befürchten, dass es doch nicht darum geht, nur die Formfehler zu beseitigen, denn das ließe sich in wenigen Wochen erledigen, sondern dass die Novelle und ihre Bestandteile inhaltlich wieder auf den Prüfstand und den Verhandlungstisch sollen. So werden bereits Erleichterungen für die Anordnung von Radwegbenutzungspflichten gefordert. Hier ist Wachsamkeit gefragt, damit die neue 46. Novelle nicht hinter der alten 46. Novelle oder gar dem Stand von 1998 zurückbleibt.

Jens Müller

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