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Zu kleine Parkplätze oder zu große Autos?

Werbung für XXL-Parkhaus in Karlsruhe; Foto: Reiner Neises
Fast der gesamte Bereich des Park(ing) Days wurde bis in den Nachmittag hinein von zwei SUV blockiert; Foto: Reiner Neises
Endlich frei; Foto: Heiko Jacobs
Dann endlich der gemütliche Teil; Foto: Heiko Jacobs

Kennen Sie den Effekt, dass man ein Kleidungsstück aus dem Schrank nimmt und mit Entsetzen feststellt, es ist geschrumpft und passt nicht mehr? Zu Zeiten von Corona (-bäuchen) scheint das noch öfter vorzukommen. Ähnlich geht es den armen gebeutelten Autofahrern. Die Parkplätze sind vielerorts radikal geschrumpft, so dass die Fahrzeuge nicht mehr darauf passen. Automobilclubs haben schon die zu kleinen Parkplätze bemängelt; Parkhäuser spezialisieren sich damit, mit XXL-Stellplätzen zu werben. Aber könnte es nicht vielleicht einfach daran liegen, dass die Autos immer größer werden? Schön zu beobachten war dies einmal mehr beim Park(ing) Day im September 2021 in Karlsruhe:

Der Park(ing) Day, zu dem der VCD quasi als Heimspiel in die Kronenstraße eingeladen hatte, begann im Grunde genommen wie jedes Jahr. Egal ob auf der genehmigten Fläche ein Parkverbot ausgeschildert ist oder nicht, (fast) alle Parkplätze sind belegt. Schon sechs Tage vorher standen unübersehbare Schilder, die ein absolutes Halteverbot ab 9 Uhr morgens anordneten. Dennoch schafften es zwei Autofahrerinnen mit überdimensionierten Fahrzeugen der Kategorie „Schädliches Ungetüm im Verkehr“ (abgekürzt: SUV) die Aktionsfläche gegenüber dem Umweltzentrum noch zum Mittag fast vollständig zu blockieren. Dabei war an einem der Fahrzeuge bereits um 9:47 Uhr ein Knöllchen angebracht worden mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug dort bereits seit 19:06 Uhr des Vortags illegal parke. Eine der beiden Damen wollte uns dann tatsächlich weismachen, mit Anwohnerparkausweis bräuchte man ein absolutes Halteverbot nicht zu beachten, bevor sie laut schimpfend ihren Wagen wegfuhr. Es sollte nicht die letzte Beschimpfung an diesem Tag gewesen sein. Die andere Autofahrerin tauchte erst im Laufe des Nachtmittags auf und entschuldigte sich immerhin. Dass das Ordnungsamt am Aktionstag nicht erreichbar war, um die Autos nach Möglichkeit abschleppen zu lassen, stellte sich dabei im Nachhinein sogar noch als Glücksfall heraus. Was man alles beim Aufstellen von Halteverbotsschildern falsch machen kann, offenbarte der nachfolgende Schriftwechsel mit dem Ordnungsamt der Stadt. Jede Menge Fallstricke tauchten da auf, die einem Abschleppen der Fahrzeuge (angeblich) entgegen gestanden hätten. Weder aus dem Handzettel der Stadt zum Aufstellen der mobilen Halteverbotsschilder noch aus den eigenen Abschlepprichtlinien erschlossen sich diese Vorbehalte.

Dass man in Karlsruhe äußerst selten einen Abschleppwagen zu sehen bekommt, braucht dabei kaum zu verwundern. Ermessen, das den Ordnungsbehörden bis zu einem bestimmten Punkt zusteht, wird doch allzu häufig zu Gunsten der parkenden Fahrzeuge ausgeübt, die angesichts der durchschnittlichen Nutzung ja an sich mehr „Stehzeuge“ sind. Sind die Autos zu lang, ragen sie bei im rechten Winkel zur Straße angeordneten Parkplätze in die Fahrbahn hinein und gefährden damit den fließenden Verkehr. Mann oder Frau am Steuer zieht es dann eher vor, mit den Rädern bis zur Bordsteinkante vorzufahren. Dass für Rollstuhlfahrer, Kinderwägen und Rollatoren auf dem Bürgersteig so häufig kaum noch Platz bleibt, wird großzügig als das vermeintlich kleinere Übel in Kauf genommen. Im Zweifel vermutlich erst Recht, wenn der zu kleine Parkplatz kostenlos ist und man für eine alternative Parkmöglichkeit auch noch ein paar Meter mehr laufen müsste. Nur kann es wirklich sein, dass der Fußverkehr und Mobilitätseingeschränkte die Leidtragenden für die persönliche Entscheidung anderer beim Kauf eines Autos sein sollen?

Eine deutliche Sprache spricht bei alldem an sich ein „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ vom 11.05.2020, den das Verkehrs- und das Innenministerium BW herausgegeben haben. „Soweit Markierungen vorhanden sind, ist auf öffentlichen Parkplätzen diesen gemäß zu parken“, heißt es da. „Demgemäß ist ein Parken entgegen der Parkflächenmarkierung (zum Beispiel bei Überschreiten der Linien, Querparken, Parken über mehrere Parkboxen hinweg) auch bei nur geringfügigen Abweichungen verboten und ordnungswidrig. Ist die Beachtung der Markierung aufgrund der Fahrzeuggröße nicht möglich, darf nicht geparkt werden ... Maßgeblich ist hierbei die äußere Fahrzeugabmessung (und nicht etwa die Reifen des Fahrzeugs).“

Wenn die Karlsruher Ordnungsbehörden diese Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Landesministerien großzügig ignorieren, dürfte das kein Einzelfall sein. Deutlich wird dies gerade bei dem öffentlich ausgetragenen Streit um die Gestaltung der Reinhold-Frank-Straße zwischen Mühlburger Tor und Kriegsstraße, bei dem rund 80 vermeintliche Parkplätze verteidigt werden sollen. Weil der Platz an dieser wichtigen Nord-Süd-Achse beengt ist, wurden getrennte und zu schmale Rad- und Fußwege vor einigen Jahren einseitig zu Lasten des Rad- und des Fußverkehrs zusammengelegt, indem schlicht die Markierungen geändert wurden. Das Problem, dass an der Straße parkende Autos regelmäßig in den Radweg hineinragten und hineinragen, wurde hingegen nicht angegangen. Nach eigenen Angaben hat die Stadt in sechs Monaten gerade einmal 65 Parkverstöße in diesem Abschnitt gezählt. Dabei sind die Parkplätze so schmal, dass kaum noch ein Auto darauf passt. Was also soll dort aufgegeben werden?

Der Erlass aus den Ministerien endet übrigens mit dem Satz: „Die Polizei- und Ordnungsbehörden werden aus generalpräventiven Gründen und wegen der negativen Vorbildwirkung, die vom Falschparken ausgeht, ausdrücklich ermuntert, vom Instrument des Abschleppens in geeigneten Fällen Gebrauch zu machen.“

Ein Video im Netz propagiert die artgerechte Haltung von SUVs:
filmsforfuture.org/#EinHerzfuerSuvs
youtube.com/watch?v=eR37GvLoHUA
youtube.com/watch?v=R-mZX1LY7dI

Reiner Neises

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