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Straßenbahn im Zentrum Straßburgs. Foto: G. Stolz |
Im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte eine Untersuchungskommmission ihren Bericht vorgelegt, in dem sie den öffentlichen Nutzen der geplanten Straßenbahnerweiterung bestätigten. Die Stadt Straßburg reichte daraufhin die Projektunterlagen bei der Präfektur ein, um sich die Zustimmung zum Baubeginn geben zu lassen. Doch Bürgerbewegungen, die Grünen und Naturschützer waren mit mehreren Punkten des Projekts nicht einverstanden und als sie mit ihrem Protest nicht erhört worden waren zogen sie vor Gericht. In zwei einstweiligen Verfügungen bekamen sie in einigen Punkten Recht und in einem ordentlichen Verfahren im vergangenen Oktober wurden ihre Beanstandungen bestätigt: Die Netzerweiterung kann in ihrer jetzigen Form nicht mehr als Projekt des öffentlichen Nutzens anerkannt werden!
Die Richter stellten gar nicht den Sinn der Netzerweiterung in Frage, es geht ihnen um Details, die in den Unterlagen nicht ausreichend erklärt werden – vor allen Dingen um die Folgewirkungen von städteplanerischen Eingriffen.
Ein Knackpunkt ist u.a. die Churchill-Brücke, die wegen der Verlängerung der Straßenbahnlinie C über die Haltestelle Esplanade hinaus nach Neuhof und einer neu einzurichtenden Linie E, die diesen Streckenabschnitt auch mit benutzen soll, und die abgerissen und verstärkt, flacher und mit Straßenbahngleisen versehen wieder aufgebaut werden soll. Die sich aus dieser Veränderung ergebenden Probleme an der Kreuzung mit der stark befahrenen RN 4, die von Kehl kommend Richtung Étoile und Autobahn führt und an der die Straßenbahn Vorfahrt haben soll, macht den Einsprucherhebenden und nun auch den Richtern Sorgen; sie befürchten, dass es zu Staus kommen wird, die besonders in dem Tunnel unter dem Place de l´Etoile, in dem es keine Ventilatoren gibt, Abgasprobleme mit sich bringen.
Das Urteil ist ein herber Rückschlag für das ambitionierte Projekt der Oberbürgermeisterin Fabienne Keller und dem Präsidenten der Stadtgemeinschaft Straßburg Robert Grossmann. Für sie ist die Straßenbahnerweiterung eines der vorrangigsten städtebaulichen Aufgaben ihrer Amtszeit. Deswegen wollen sie gegen den erzwungenen Stopp Berufung einlegen und es soll eine öffentliche Erhebung zu dem Projekt stattfinden. Aber beides wird den Ausbau des Netzes um mindestens ein Jahr verschieben! Und das hat Folgen: Es müssen angefangene Baustellen gesichert werden, es liegt ein Investitionsvolumen von ca.160 Millionen Euro erst einmal brach und es sind laut Grossmann mindestens 1000 Arbeitsplätze durch das Urteil direkt bedroht. Deswegen soll versucht werden, die Bauarbeiten an einigen Stellen im Stadtgebiet zunächst doch weiterzuführen.
Erstaunlich ist hier, mit welch einer Verve sich die Grünen und die Naturschützer für die Belange der Autofahrer einsetzen!
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 1/05
Stand des Artikels: 2005! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.