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Unten bleiben

Langstrecken-Gehwegradler neben Tempo-30-Straße; Fotos: Uwe Haack
Weinbrennerstraße: Früher Radweg, heute Fahrbahn

Radfahren aktiviert Körper und Geist, Radfahren hält fit, schont Klima und Umwelt — Gründe genug also, um im Alltag oft aufs Rad zu steigen. Immer mehr Menschen in Karlsruhe machen dies bereits, der Radverkehrsanteil am Modal Split beträgt hier mehr als 30 %, Tendenz steigend. Radverkehrsfördernde Infrastruktur — von Politik, Ämtern und verschiedenen Verbänden getragen — stützt diesen Trend und hat aktuell beim ADFC-Fahrradklima-Test unter den Großstädten Karlsruhe wieder den ersten Platz beschert. Von der erst kürzlich geschaffenen Fahrrad-Professorinnen- stelle an der Hochschule Karlsruhe dürften weitere Impulse für Verbesserungen des Fahrradklimas zu erwarten sein.

Radverkehr findet innerorts immer häufiger zusammen mit dem Autoverkehr auf der Fahrbahn statt, auf markierten Radspuren, auf Schutzstreifen, in Tempo-30-Zonen, auf Straßen mit Tempo 30 und überall dort, wo es erlaubt ist. Hier ist selbstbewusstes Fahren, im Einklang mit dem Paragraphen 1 der StVO, angesagt. Außerdem gibt es, verteilt im Stadtgebiet, Fahrradstraßen mit bevorrechtigter Nutzung des Radverkehrs — Aufstellflächen an Verkehrskreuzungen sorgen für Sichtbarkeit. Wo immer möglich und erlaubt sollte zur eigenen Sicherheit die Fahrbahn benutzt werden. Das wirkt sich auch regulierend auf die Geschwindigkeit des Autoverkehrs aus, was einer zivilisierteren Geschwindigkeitskultur zuträglich ist.

Radfahrende haben Einfluss, viele viel Einfluss. Sie können den Autoverkehr entschleunigen und damit das Unfallrisiko senken. Dennoch gibt es immer noch Menschen auf Fahrrädern, die meinen, dass der Autoverkehr nicht beeinträchtigt werden dürfe, der Fußverkehr jedoch schon, und kurven, wie selbstverständlich Platz fordernd, auf Gehwegen herum. Andererseits kursiert auch unter Autofahrern die Ansicht, dass Radverkehr auf „ihren“ Straßen nichts zu suchen hat. Das führt zu Verärgerung, Stress und Frust. Üben wir also Gelassenheit im Umgang mit der StVO. Gehwege sind für den Fußverkehr, die Fahrbahnen für Räder und Autos. Der VCD-Kreisverband hat dazu ein Faltblatt entworfen, das im Umweltzentrum ausliegt.

Der VCD steht für eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 innerorts, zu begründende Ausnahmen und Rücksicht auf die Belange des ÖPNV eingeschlossen.

Und es mangelt in unserer Fahrradstadt an echten Fahrradstraßen, autofrei und länger als nur 200 Meter wie die bislang einzige am Friedrichsplatz.

Uwe Haack

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 1/21

Stand des Artikels: 2021! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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