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Radtlos im Albtal ...

Radfahrverbot auf der Landesstraße bei Marxzell Februar 2000 mit Verweis auf den „Radweg“; Foto: Heiko Jacobs

Anfang April erreichte uns folgende E-Mail aus dem Landratsamt Karlsruhe:

„Betreff: Forstweg im Zuge der Landesstraße im Albtal von Bad Herrenalb bis Gewerbegebiet Ettlingen Ost

... uns erreichen immer wieder Beschwerden bezüglich der o. a. Strecke.

Falls dies durch Ihre Mitglieder geschehen sollte, möchte ich darum bitten diese mit dem folgenden Sachverhalt aufzuklären und um Verständnis zu werben.

Im Landkreis Karlsruhe ist der o. a. Weg durchweg ein Forst- und kein Radweg und dient lediglich dem Freizeitradverkehr, was auch die ausschließlich vorzufindende Freizeitbeschilderung nach FGSV-Standard unterstreicht (keine blaue StVO Beschilderung mit Benutzungspflicht vorhanden).

Auf der Verbindung Bad Herrenalb—Gewerbegebiet Ettlingen Ost kann, aufgrund der Pendlerbeziehungen, S-Bahn-Strecke, Topografie (350 Höhenmeter auf und 150 Höhenmeter ab) und insbesondere Entfernung (16 km), nicht mit einem signifikanten Alltagsradverkehr gerechnet werden, welcher einen Radweg nach StVO und den damit in Verbindung stehenden enormen Unter- und Erhalt rechtfertigen würde. Somit ist die Verbindung in unserem Radverkehrskonzept lediglich für den Freizeitradverkehr angedacht.

Dies bedeutet, dass der Nutzer des Wegs mit den typischen Gefahren eines Forstwegs wie z. B. Glätte, Wurzeln, Äste, Holzrückearbeiten und sogar Entwässerungsrinnen rechnen muss. Es besteht somit nicht wie bei einem Radweg ein entsprechender Rechtsanspruch auf eine entsprechende Nutzung. ...“

Es gibt im Prinzip drei Radfahrmöglichkeiten im Albtal: den Graf-Rhena-Weg auf der Westseite (wassergebundene Decke, als Wanderweg markiert, klar Waldweg, Moosalbbrücke inzwischen stufenfrei, aber mit „Absteigen“-Schild!), die Landesstraße 562 bzw. 564 im Talgrund und den „Radweg“ auf der Ostseite, um den es in der E-Mail geht — durchgehend asphaltiert, Lücken überbrückt durch bspw. Seitenstreifen an der K 3556 nach Etzenrot und direkt übergehend in zwei kurze straßenbegleitende Radwege mit blauen StVO-Schildern bei Busenbach und Bad Herrenalb. Bis Anfang 2000 war die Landesstraße größtenteils mit Radfahrverboten bestückt, Zusatzschilder verwiesen eindeutig auf diesen „Radweg“. Der Sturm „Lothar“ Jahresende '99 blockierte für längere Zeit beide Wege und erst u. a. durch meine Beschwerde über die Nichtbefahrbarkeit des ganzen Tales per Rad wurden die Verbote aufgehoben (s. a. kreisfairkehr Frühjahr 2000). Bis dahin war der „Radweg“ offenbar die offizielle Radroute im Albtal? War/Ist der Weg also wirklich nur ein einfacher Waldweg? Wenn alles mit rechten Dingen zuging, müsste er zumindest damals „mehr“ gewesen sein und er könnte es nach Landesstraßengesetz wieder werden, wenn man nur wollte.

Dass es auf diesem Weg keinen Alltagsverkehr gäbe, möchte ich in Zweifel ziehen, da er in Hauptpendelrichtung bergab flott befahrbar wäre und zurück bergauf helfen heutzutage Pedelecs oder es erspart den Sport als Ausgleich zum Bürojob. Außerdem ist es eine Entfernung, für die man gerade Radschnellwege konzipiert! Die „Freizeit“-Wegweisung ist eigentlich kein Indiz, denn mit dieser werden bspw. im Stadtgebiet Karlsruhe eindeutig Alltagsrouten ausgewiesen.

Und egal, ob Alltags- oder Freizeitverkehr: Wenn der Landkreis keine adäquate Wartung des Weges garantieren will (auf gut deutsch: bei Unfällen Haftungsansprüche aus der Verkehrssicherungspflicht abwimmeln will), wo soll man dann fahren? Der Graf-Rhena-Weg ist ja noch „waldwegiger“, bliebe nur die Landesstraße ... Im Selbstversuch habe ich verglichen: „Radweg“ mit alter 5-Gang-Möhre zur Erkundung (ein anderes Rad war gerade nicht intakt: Man kommt sogar damit das Tal hoch!), später mit Liegedreirad und dann mit diesem die Landesstraße jeweils rauf und runter. Die Qualität des Weges lässt in der Tat stetig nach, mit Liegedreirad ist dessen Nutzung nicht mehr wirklich zu empfehlen. Auf der Landesstraße sieht man mehr von der Landschaft (Stichwort Freizeitverkehr) und man kommt gefühlt schneller voran, wohl weil es weniger „verlorene Höhen“ gibt als auf dem „Radweg“. Bis dahin lautet die Empfehlung: Landesstraße statt Waldweg!

... wenn da nicht der Autoverkehr wäre ... Im unteren Teil ist der Verkehr dichter bei weniger Ausweichmöglichkeiten. Fährt man nicht direkt am Fahrbahnrand (was sich aus Sicherheitsgründen nicht empfiehlt, da es zu engem Überholen führt, mit dem Liegedreirad ginge es sowieso nicht), ist man ein „Verkehrshindernis“ in den Augen der Autofahrer und die tun dann kund, dass sie ganz genau wissen, dass „da oben“ ohne Zweifel ein Radweg ist! Man braucht dort also ein dickes Fell, der Autor hat zum Glück ein solches ...

Wenn man dann noch bedenkt, dass dieses „schlechte Klima“ schon innerhalb Ettlingens beginnt, seitdem der Radweg durch einen „Gehweg, Radfahrer frei“ ersetzt wurde (wenn man diese neue Freiheit frecherweise wirklich nutzt), und dass in Höhe Bf. Busenbach sowohl auf Radweg, als auch Landesstraße (und Moosalbbrücke s. o.) Radfahren verboten ist und am Ende in Bad Herrenalb ein nagelneuer, aber zu schmaler Schutzstreifen wartet, wo ich mich gleich bei Erstnichtnutzung mit einem Autofahrer rumärgern musste, dann fragt man sich, ob Radfahrer im Albtal momentan wirklich erwünscht sind ...

Ich folge dem Wunsch des Landkreises, „über die Sachverhalte aufzuklären“, aber „für Verständnis werben“ fällt mir irgendwie schwer ...

Heiko Jacobs

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/17

Stand des Artikels: 2017! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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