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 1.1 Flächenverbrauch   1.2 Biologische Vielfalt   1.3 Artenvielfalt Wälder   > 1.4 Bannwälder <   1.5 Intensive Landwirtschaft   1.6 Planungsverfahren   1.7 Pflegemaßnahmen   1.8 Streuobstwiesen   2.1 Förderung des Umweltverbund   2.2 Tempo 30   2.3 Parken auf Gehwegen   2.4 Leistungsfähige Rheinquerung   2.5 Qualität KVV   2.6 Elsass ÖPNV   2.7 Radverkehr   2.8 Entlastung Hagsfeld   3.1 Klimaschutzkonzept   3.2 Luftschadstoffe   3.3 Frischluftschneisen und Entsiegelung   3.4 Abfallvermeidung   3.5 Lärmminderung   3.6 Hochwasserrückhalteraum   3.7 Trinkwasser 
 

Die Antwort von Piratenpartei - Erik Wohlfeil auf die Frage

Frage 1.4 Bannwälder:
Bannwälder sind Totalreservate ohne jegliche Nutzung. Das Land Baden-Württemberg benennt als Zielgröße für Bannwald 1 % der Waldfläche, der Bund strebt einen Flächenanteil für Wildnisflächen (Bannwald) von 5 % an. Im Karlsruher Stadtgebiet sind bislang lediglich 0,11 % der Waldfläche (5 Hektar) als Bannwald ausgewiesen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, diesen Anteil wesentlich zu erhöhen?
Antwort:
Bei der Ausweisung von Bannwäldern sind die Vorschriften des § 32 des Landeswaldgesetzes zu beachten. Ich stehe der Ausweisung weiterer Schutzflächen unabhängig von deren Art (Bannwälder, Schonwälder, Schutzwald nach § 29 LWaldG, Natura-2000-/FFH-Gebiete, ...) offen gegenüber. Nachteilig ist zwar, dass dadurch die Waldbewirtschaftung eingeschränkt wird, allerdings überwiegen meines Erachtens die Vorteile für den Naturschutz. Die Vielfalt des Karlsruher Waldes wird dadurch erhöht, was ihn in meinen Augen als Naherholungsgebiet qualitativ verbessert, auch wenn dann in manchen Gebieten mit einschränkenden Vorschriften für die Waldbesucher zu rechnen ist (kein Verlassen der Wege, keine Abfälle wegwerfen, keine Pflanzen entnehmen, Tiere nicht stören, fangen, usw.). Ob neben dem Bannwald Rißnert auf der Karlsruher Gemarkung weitere Waldstücke geeignet sind, zu Bannwäldern erklärt zu werden, ist mir nicht bekannt. Es erscheint mir aber durchaus denkbar, gerade in Bezug auf den Auwald bei Daxlanden, sofern dies mit der Nutzung als Hochwasserretentionsraum verträglich ist. Das entsprechende Dokument zur Zielsetzung des Bundes ist mir nicht bekannt (Sie dürfen es mir aber gerne zukommen lassen). Ich gehe allerdings davon aus, dass die dortige Definition von Wildnisflächen nicht mit der Definition des Bannwaldes nach baden-württembergischen Landesrecht identisch ist. Demnach könnten darunter auch Flächen fallen, die nicht nach LWaldG zum Bannwald erklärt wurden, aber einen ähnlichen Schutzstatus haben. Dann wäre der 5%-Wert kein geeigneter Vergleichswert. Insgesamt bleibt zu sagen, dass ich die Erklärung von konkreten Karlsruher Waldstücken zu Bannwäldern voraussichtlich unterstützen werde, wenn dies von Karlsruher BürgerInnen oder Verbänden an mich heran getragen wird oder dies von einer anderen Fraktion eingebracht wird; nämlich sofern das entsprechende Waldstück einen biologischen Wert hat, der diese Maßnahme angemessen erscheinen lässt. Da dies aber keines meiner Kernanliegen ist und auch meine persönlichen Ressourcen begrenzt sind, werde ich in diesem Bereich nicht von selbst eine Initiative ergreifen.
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