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- Frage 2.3 Parken auf Gehwegen:
- Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?
- Antwort:
- Im Sinne der Einhaltung der StVO muss auf die Freihaltung und Passierbarkeit der Gewege bis zu einer Breite von 1,40 m gesichert werden. Daher ist es notwenig fast jede Straße individuell auf mögliche konfliktfreie Parkmöglichkeiten zu überprüfen. Ein Prozeß der Jahre in Anspruch nehmen kann.
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