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 1.1 Flächenverbrauch   1.2 Biologische Vielfalt   1.3 Artenvielfalt Wälder   1.4 Bannwälder   1.5 Intensive Landwirtschaft   1.6 Planungsverfahren   1.7 Pflegemaßnahmen   1.8 Streuobstwiesen   2.1 Förderung des Umweltverbund   2.2 Tempo 30   > 2.3 Parken auf Gehwegen <   2.4 Leistungsfähige Rheinquerung   2.5 Qualität KVV   2.6 Elsass ÖPNV   2.7 Radverkehr   2.8 Entlastung Hagsfeld   3.1 Klimaschutzkonzept   3.2 Luftschadstoffe   3.3 Frischluftschneisen und Entsiegelung   3.4 Abfallvermeidung   3.5 Lärmminderung   3.6 Hochwasserrückhalteraum   3.7 Trinkwasser 
 

Die Antwort von KAL - KAL auf die Frage

Frage 2.3 Parken auf Gehwegen:
Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?
Antwort:
Parken auf Gehwegen in Karlsruhe ist nicht nur üblich, sondern wurde bisher geduldet, wenn 120 cm Breite für den Fußweg verbleiben. Diese Auslegung der StVO ist nicht mehr erlaubt. Zukünftig will die Stadt das Parken von zwei Rädern des Autos auf dem Gehweg durch Ankeilen der Bordsteine und Beschilderung legalisieren. Daher fordert die KAL: konsequentere Ahndung durch das Ordnungsamt, wenn behindernd geparkt wird! Mittelfristig (nach Abschluss der Kombilösung) Verringerung des oberirdischen Parkraums in der City durch Umnutzung in Stellplätze für Kindercars, Radabstellflächen, Grünflächen, Parkbänke etc. ? Autos in die Tiefgaragen; dort ist genügend Platz vorhanden.
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