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- Frage 2.3 Parken auf Gehwegen:
- Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?
- Antwort:
- Das geduldete "Parken auf Gehwegen" ist ein Karlsruher Phänomen. In anderen Städten wird dies eher geahndet. Ich bin an dieser Stelle gegen Überregulierung: Solange Personen ihre Fahrzeuge (Autos, Fahrräder, etc.) so parken, dass niemand behindert wird, stellt dies für mich kein Problem dar. Ärgerlich finde ich es, wenn ich mit Kinderwagen an manchen Stellen nicht mehr durchkomme. In diesem Fall sollte die Ordnungswidrigkeit als solche geahndet werden. Darüber hinaus wünsche ich mir die Zivilcourage von allen Personen die erleben, dass ein Verkehrsteilnehmer "unfair" parkt, diese Personen dann auch direkt anzusprechen. Wenn wir gemeinsam darauf achten, mehr Rücksicht zu nehmen, sind wir meiner Meinung auf einem besseren Weg, als wenn wir die Menschen bestrafen. - Und diese wissen, dass sie sich für ein Knöllchen moralisch "freikaufen" können.
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