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Die Antworten von KAL - KAL

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Frage 1.1:
Sind Sie für eine verbindliche Reduzierung des Landschaftsverbrauchs in Karlsruhe auf Netto-Null, entsprechend den Vorgaben des Landes von 2005 und 2011? Welche Strategien zur Reduzierung des Flächenverbrauchs verfolgen Sie?
Antwort:
Ja. Vorrang der Innenentwicklung, Nutzung schon versiegelter Flächen, im Wesentlichen keine Neuausweisung auf der grünen Wiese. Falls Flächen versiegelt werden, sollten andere Flächen hierfür entsiegelt werden. Dies kann über den Bebauungsplan bzw. über Verkaufsverträge bei städtischen Grundstücken geregelt werden. Die KAL regt an, die Idee eines Flächenhaushaltsplans aufzugreifen.
Frage 1.2:
Auch in Karlsruhe führen trotz der Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" sowie des Beitritts zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" negative Einflüsse und unumkehrbare Entwicklungen zu einem fortgesetzten Verschwinden an Arten und Lebensräumen. Herkömmliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen haben diese Entwicklung nicht stoppen können.
Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass die Stadt ein kommunales Gesamtkonzept mit einem konkreten Maßnahmenkatalog und verbindlichen Umsetzungsvorgaben vorlegt?
Antwort:
Natürlich – immerhin geht der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ auf einen Antrag der Karlsruher Liste zurück! Ziel des Konzepts: Die Stadt soll sich aktiv für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt einsetzen und soll direkt auf EinwohnerInnen zugehen. Einige Beispiele: bei beantragten Dachsanierungen grundsätzlich auf Fledermausvorkommen untersuchen; Empfehlungen für Fördermittel geben (Nistkästen, Verzicht auf Insektensperren in Lüftungsziegeln); Arbeiten durch die Stadt wie Errichten von Trockenmauern für Mauereidechsen oder das Ausbaggern von temporären Gewässern für Wechsel- und Kreuzkröte.
Frage 1.3:
Rund ein Viertel der Fläche von Karlsruhe ist mit Wald bedeckt. Eine besondere Schutzverantwortung aus landesweiter Sicht besteht für die Auwälder, welche Hotspots der Artenvielfalt in Mitteleuropa darstellen, sowie Bruch- und Sumpfwälder. Bundesweite Bedeutung nimmt Karlsruhe aufgrund seines Bestands an alten Eichen und an diese gebundenen Lebensgemeinschaften ein, so wurde Karlsruhe schon mehrfach als "Heldbock-Hauptstadt" bezeichnet. Zahlreiche Einflüsse bedrohen jedoch die Artenvielfalt der heimischen Wälder.
Was wollen Sie zur Erhaltung der Artenvielfalt der Wälder in Karlsruhe tun?
Antwort:
Größere Flächen unter Schutz nach LWaldG stellen (siehe 1.4). Die Bewirtschaftung muss vermehrt nach ökologischen und Artenschutz-Gesichtspunkten erfolgen. So sollten auch vermehrt Waldrefugien und Habitatbaumgruppen nach dem Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg ausgewiesen werden. Bei der Bepflanzung Auswahl der Baumarten nach natürlichem Vorkommen am jeweiligen Standort, unter Berücksichtigung der klimatischen Änderung. Keine Pflanzung der Hybrid-Pappel mehr. Bestimmte Waldflächen nicht mehr forstwirtschaftlich bewirtschaften und pro Quadratmeter 4 Ökopunkte kassieren (z.B. in Bruchgebieten).
Frage 1.4:
Bannwälder sind Totalreservate ohne jegliche Nutzung. Das Land Baden-Württemberg benennt als Zielgröße für Bannwald 1 % der Waldfläche, der Bund strebt einen Flächenanteil für Wildnisflächen (Bannwald) von 5 % an. Im Karlsruher Stadtgebiet sind bislang lediglich 0,11 % der Waldfläche (5 Hektar) als Bannwald ausgewiesen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, diesen Anteil wesentlich zu erhöhen?
Antwort:
Kurz und knapp: Ja.
Frage 1.5:
Intensive Landwirtschaft gilt als Hauptursache für den Artenrückgang in Deutschland. Auch in Karlsruhe ist ein Verlust an Wiesen, Ackerrainen und Randstreifen sowie Feldgehölzen zu beklagen.
Wie sollte nach Ihrer Auffassung die Stadt dazu beitragen, die Vielfalt der Arten und Lebensräume zu erhalten?
Antwort:
Dies kann nur in Zusammenarbeit den Landwirten, welche die Karlsruher Flächen bewirtschaften, erfolgen. Da im Rahmen der Änderungen der EU-Landwirtschaftspolitik bis Ende des Jahrzehnts 5 % ökologisch bewirtschaftet werden sollen, sollten bei neuen Pachtverträgen diese Forderungen (5 % z.B. als Ackerraine oder Randstreifen bewirtschaften) berücksichtigt werden. Öko-Check bei der Verpachtung der städtischen Flächen: Verpachtung nur an Landwirte, die bestimmte Regeln bei der Bewirtschaftung akzeptieren (bis zur nur beschränkten Ausbringung von Herbiziden und Insektiziden). Weitere Vorgabe an diese Pächter: Einen Teil der Flächen als Blühstreifen mit Hochstauden für Bienen bepflanzen und dabei autochthones, d.h. regionales Saatgut verwenden.
Frage 1.6:
Nicht selten ist festzustellen, dass im Vorfeld kommunaler Planungsverfahren weder die Naturschutzbehörde noch andere Fachbehörden noch die Naturschutzverbände so eingebunden waren, dass eine naturverträgliche oder alternative Lösung möglich war.
Setzen Sie sich dafür ein, die Verwaltungsstruktur so zu optimieren, dass die Zuständigkeitsbereiche weiter vernetzt werden?
Antwort:
Im Zuge der Neubesetzung von Dezernaten sollte die Frage der Verwaltungsstruktur noch einmal intensiv diskutiert werden, auch wenn dies vornehmlich eine Aufgabe des OB als Chef der Verwaltung ist. Wir setzen uns für eine weitere Vernetzung der Zuständigkeitsbereiche ein, auch zwischen Dezernaten; z.B. mit einer automatisierten Abfrage bei den Fachbehörden bei umweltrelevanten Verfahren. Generell werden die NatS-Behörde und die NatS-Verbände allerdings bereits heute von der Stadt Karlsruhe gut in die Planung eingebunden. Und mittlerweile setzt sich der Naturschutz auch oft gegen andere Interessen durch.
Frage 1.7:
Karlsruhe hat viele Grünstrukturen, Innerstädtisches Grün, Gärten, Parks und Wälder. Zunehmend werden vor allem die noch vorhandenen natürlich gewachsenen und ökologisch sehr wertvollen Grünbestände, Bäume und Hecken durch übertriebene Fäll- und Pflegemaßnahmen sowie den Ersatz durch pflegeleichte und „gefällige“ Baum- und Straucharten ersetzt.
Werden Sie gegen diese Entwicklung oder übertriebenen Maßnahmen vorgehen und über Ihre Fraktion entsprechende Vorgaben und Handlungsanleitungen an die betreffenden Ämter erwirken? Werden Sie dafür sorgen, dass der Stellenwert des Umweltamtes bei der Gestaltung von Pflegemaßnahmen deutlich gestärkt wird?
Antwort:
Die KAL kann eine übertriebene Grünpflege oder Fällungen im Stadtgebiet nicht generell bestätigen. Es gab Ausreißer – Beispiel westlich Technologiepark –, die aber mittlerweile durch eine neue Regelung für Brachflächen, für die ein Baurecht besteht, nicht mehr vorkommen sollten. In diesem Zusammenhang wurde das Umweltamt bei der Frage der Pflege der Grünbestände gestärkt. Die KAL wird sich zudem auch in Zukunft für die bevorzugte Pflanzung von in der Region natürlich vorkommenden Spezies stark machen.
Frage 1.8:
Der Bestand der ökologisch hochwertigen Streuobstwiesen geht nach wie vor trotz aller Fördermaßnahmen drastisch zurück. Der Großteil der noch vorhandenen Obstbäume wird unregelmäßig oder gar nicht mehr gepflegt. Ältere Bäume werden oft entfernt und nicht wieder ersetzt. Bei falscher Bewirtschaftung geht der Artenreichtum der Wiesen zurück. Ökonomische oder andere Anreize zum Erhalt der Streuobstflächen fehlen.
Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um dem weiteren Verfall der Streuobstbestände auf städtischem Grund sowie auch auf privaten Flächen entgegen zu treten?
Antwort:
Die Erhaltung und Pflege der Streuobstwiesen ist auch ein Generationenproblem. Ältere Personen, die über Jahrzehnte die Streuobstwiesen gepflegt haben, finden leider häufig keinen, der zukünftig die Pflege übernehmen will. Hier halten wir ökonomische (Geld für Pflege) und sonstige Anreize zur vermehrten Anerkennung dieser Tätigkeiten (z.B. Verleihung Karlsruher Streuobstpreis) für notwendig und sinnvoll. Weitere Maßnahmen: Baumpatenschaften durch Familien und städtische sowie private Einrichtungen (Kitas, Schulen etc.); Abgabe von Hochstämmen zu günstigen Preisen durch die Stadt, organisiert über das Gartenbauamt.
Frage 2.1:
Unsere Stadt ist durch den Autoverkehr hoch belastet. Welche gezielten Maßnahmen zur Verringerung des Autoverkehrs und zur Förderung des Umweltverbundes - zu Fuß, per Rad, mit Bus und Bahn - halten Sie für erstrebenswert?
Antwort:
Der Vorrang des Umweltverbundes vor dem motorisierten Individualverkehr ist die wesentliche Grundlage des Karlsruher Verkehrskonzeptes. Daher für Fußgänger: bessere Ampelschaltungen, klare und kurze Wegeführung, attraktive Gestaltung der Fußwege. Für Radfahrer: weitere Umsetzung des 20-Punkte-Programms, weiterer Ausbau von Radspuren etc., eigene Aufstellbereiche an Ampeln, gut nutzbare und zahlenmäßig ausreichende Abstellanlagen (auch für Rad mit Anhänger etc.), verbesserte Mitnahme in Bus und Bahn. Konsequente Ahndung von Verkehrsverstößen von Autofahrern, insbesondere Parken auf Radwegen, Radspuren u.ä. durch Polizei und Ordnungsamt; konsequente Ahndung von gefährlichen/gefährdenden Verkehrsverstößen von Radlern (Fahren auf der falschen Seite und auf Gehwegen etc.). Für ÖPNV: Vorrang gegenüber dem MIV an Ampeln, Fahrspur bei Bus und Bahn möglichst getrennt von der MIV-Spur, Erstellen eines Bus- und Anruftaxikonzepts für die Erschließung der Fläche, keine Preiserhöhung bei verschlechtertem Service (wie derzeit durch die Baustellen), Maßnahmen für eine deutlich bessere Pünktlichkeit, Ausbau Handycap-gerechter Haltestellen, Schulung von Fahrern in fairer Fahrweise und kundenorientiertem Verhalten, Ausbau von Straßenbahntrassen mit hohem Fahrgastaufkommen (Knielingen 2.0!). Die KAL weist auf das beschlossene Verkehrsentwicklungskonzept hin. Da stehen schon jede Menge richtige und wichtige Maßnahmen drin.
Frage 2.2:
Tempo 30 verringert die gesundheitsschädliche Lärmbelastung durch Autoverkehr und erhöht die Verkehrssicherheit. Unterstützen Sie die Forderungen der Verkehrsverbände nach Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit und nach weiteren verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet?
Antwort:
Ja. Tempo 30 ist aber keine kommunale Entscheidung. Daher müssen wir übergangsweise mehr Tempo-30-Strecken ausweisen, auch auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten. Erneut Hinweis auf das beschlossene Verkehrsentwicklungskonzept.
Frage 2.3:
Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?
Antwort:
Parken auf Gehwegen in Karlsruhe ist nicht nur üblich, sondern wurde bisher geduldet, wenn 120 cm Breite für den Fußweg verbleiben. Diese Auslegung der StVO ist nicht mehr erlaubt. Zukünftig will die Stadt das Parken von zwei Rädern des Autos auf dem Gehweg durch Ankeilen der Bordsteine und Beschilderung legalisieren. Daher fordert die KAL: konsequentere Ahndung durch das Ordnungsamt, wenn behindernd geparkt wird! Mittelfristig (nach Abschluss der Kombilösung) Verringerung des oberirdischen Parkraums in der City durch Umnutzung in Stellplätze für Kindercars, Radabstellflächen, Grünflächen, Parkbänke etc. ? Autos in die Tiefgaragen; dort ist genügend Platz vorhanden.
Frage 2.4:
Für welche Maßnahmen zur Gewährleistung einer leistungsfähigen Rheinquerung für den Individualverkehr zwischen Karlsruhe und Wörth werden Sie sich einsetzen?
a) Sanierung der bestehenden Brücke,
b) Ersatzbrücke anstelle der bestehenden Brücke,
c) Brückenneubau ca. 1,5 km nördlich der bestehenden Brücke
Antwort:
Für uns kommen nur die kurzfristige Sanierung und mittelfristig die Ersatzbrücke an der jetzigen Brücke in Frage. Ein Brückenneubau an anderer Stelle wird von der KAL abgelehnt. Diese Ziele vertritt die Karlsruher Liste seit vielen Jahren massiv und nachhaltig.
Frage 2.5:
Das international anerkannte Karlsruher Modell hat durch Unpünktlichkeit, unzureichende Vorrangschaltungen für Busse und Bahnen an Kreuzungen, Zugausfälle, Fahrtzeitverlängerungen und drastische Fahrpreiserhöhungen Schaden genommen.
Was werden Sie tun, um die Qualität und Leistungsfähigkeit des KVV wieder herzustellen?
Antwort:
Unsere Vertreter in den Aufsichtsräten von VBK und KVV haben bereits massiv darauf gedrängt, den Service-Level, insbesondere die Pünktlichkeit, wieder zu verbessern, und werden das weiter tun. Die Rückkehr zu einem pünktlichen und verlässlichen ÖPNV muss oberste Priorität haben, trotz der Einschränkungen durch den Bau der Kombilösung sowie weitere Baustellen im Stadtgebiet. Eine Erhöhung der Fahrpreise, wie in den letzten Jahren geschehen, halten wir aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen für den Nutzer nicht zumutbar; auch hier sind wir in den Aufsichtsräten schon aktiv und haben zudem ein öffentliches Bürgerforum des KVV zu diesen Themen beantragt: Die Fahrgäste müssen die Probleme des KVV verstehen – der KVV (insbesondere die konservativen Aufsichtsratsmitglieder aus den Landkreisen) muss endlich die Probleme der Fahrgäste und Noch-Nicht-Fahrgäste verstehen. Technisch muss beispielsweise die Ampelschaltung im Sinne des gesamten Umweltverbunds verbessert werden, zudem endlich die Information an den Haltestellen korrekt erfolgen. Die Fahrer(innen) müssen in koomfortablem und trotzdem zügigem Fahren ständig geschult werden. Die Verschlechterungen liegen aber vor allem am durch viele Fahrgäste „belasteten“ Gesamtsystem mit verlängerten Aussteigeintervallen etc. Verspätungen entstehen entweder in der Innenstadt (viele Fahrgäste, viele Baustellen mit Langsamfahrt) oder auf Bundesbahngleisen (Konkurrenz der Stadtbahn mit anderen Zügen). Maßnahmen zur Verbesserung müssen insbesondere hier ansetzen.
Frage 2.6:
Für Fahrten über die KVV-Grenzen hinaus gibt es viel zu wenige verbundübergreifende Angebote, besonders Richtung Elsass.
Werden Sie sich darum kümmern, dass diese Lücken im ÖPNV geschlossen werden?
Antwort:
Weitere verbundübergreifende und grenzüberschreitende Verbindungen halten wir für sinnvoll. Allerdings sind hier durch die komplizierten Zuständigkeiten schwierige Abstimmungsprozesse zu erwarten. Wir unterstützen die Initiative von Pro Bahn und anderen Verbänden und lassen uns regelmäßig informieren. Die Entscheidung darüber liegt allerdings nicht in städtischer Kompetenz; auch der KVV kann das nicht allein entscheiden ? Landesregierung, Regierung Rheinland-Pfalz und französische Entscheidungsträger.
Frage 2.7:
Welchen Beitrag halten Sie für den Haushaltsposten "Radverkehr" für sinnvoll und welche Maßnahmen sollten damit umgesetzt werden?
Antwort:
Der Betrag für den Haushaltsposten sollte entweder für etwa vier Jahre verdoppelt werden oder bei gleichem Etatansatz der Radverkehr im Zuge von Maßnahmen im Straßenraum im Mittelpunkt der Planung stehen und aus allgemeinen Verkehrsmitteln mitfinanziert werden. Wichtiger als das Geld –das ist im Zweifelsfall da – sind genügend Planer mit Radfahrkompetenz in der Verwaltung; auch die kosten Geld. Im Radlerforum und im Planungsausschuss wurden praktisch alle Maßnahmen besprochen; auch hier Hinweis auf das Verkehrsentwicklungskonzept. Priorität haben für die KAL durchgängige, hindernisfreie Radrouten; nicht nur auf echten „Radspuren“ auf der Straße, sondern in engen Bereichen auch per Schutzstreifen etc.
Frage 2.8:
Vor Kurzem haben Bürgerversammlungen in Hagsfeld und Rintheim zum Thema Entlastung von Verkehr in den Ortskernen stattgefunden. Seitens der Stadtverwaltung wurden den Bürgern vier Alternativen vorgestellt.
1a: 4-spurige Grundwasserwanne, Länge 840m, 80 Mio. €
1b: 2-spurige Grundwasserwanne, Länge 840m, 65 Mio. €, später erweiterbar zu 1a
2: abgespeckte Version: 2-spurige Grundwasserwanne, Länge 340m, niveaugleicher Anschluss an Haid- und Neu-Str., 35 Mio. €
3: Nordumfahrung Hagsfeld über Landschafts- und Naturschutzgebiet, 27 Mio. €
Perspektiven der Realisierung:
1a/1b mindestens 2 Jahre Planung, Finanzierung offen
2 mindesten 5 Jahre Planung, Zuschuss vom Land möglich
3 mindestens 7 Jahre Planung, vermutlich keine naturschutzfachliche Genehmigung
Für welche der genannten Alternativen werden Sie sich persönlich einsetzen?
Antwort:
Die Karlsruher Liste hat in der GR-Sitzung vom 8. April 2014 die Variante 2 beantragt – keine andere Fraktion hat dem zugestimmt! Variante 1b akzeptieren wir, damit die Planungen endlich vorangehen. Einer Umsetzung von Variante 1b (sehr teuer für nur 1 km Straße!) werden wir nur zustimmen, wenn erstens das Land Zuschüsse signalisiert und zweitens wenn eine Verlängerung als Nordtangente von der Mehrheit und insbesondere der SPD eindeutig abgelehnt wird. Schon seit 1996 haben wir durch verschiedene Anträge im Gemeinderat versucht, zu einer lokalen Lösung bei der Südumgehung von Hagsfeld (entsprechend der heutigen Variante 2) zu kommen, um die Nordtangente im Ostteil der Stadt zu beerdigen. Leider fanden wir über ein Jahrzehnt keine Verbündete! Eine Trasse bis zur Theodor-Heuss-Allee kommt für die KAL nicht in Frage.
Frage 3.1:
Die Folgen des Klimawandels sind schon heute in den Ökosystemen aller Kontinente und der Ozeane zu beobachten, so der am 31.3.2014 vorgestellte 5. Sachstandsbericht des IPCC. Für eine Begrenzung der Erderwärmung auf das 2°C-Ziel seien erhebliche Minderungen der Treibhausgasemissionen notwendig. Die Stadt Karlsruhe hat sich mit dem kommunalen Klimaschutzkonzept Ziele für die Reduktion des Primärenergieverbrauchs, der Kohlendioxidemission sowie für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt.
Werden Sie sich für eine Überarbeitung mit weiter gehenden Zielen einsetzen? Welche Maßnahmen sehen Sie als vordringlich an?
Antwort:
Zuerst müssen die Maßnahmen im jetzigen Konzept bestmöglich umgesetzt werden. Bei konsequenter Umsetzung aller darin vorgesehenen Maßnahmen wäre Karlsruhe ein Vorbild für ganz Europa. Vordringlich sind lokal Maßnahmen zur Verringerung des Heizenergieverbrauchs und lokal/national zur Minderung des Benzin- und Diesel-Verbrauchs (Sektor Verkehr).
Frage 3.2:
In diesem Jahr geht mit RDK 8 ein neues Kohlekraftwerk in Karlsruhe ans Netz. Pläne für ein neues großes Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerk auf dem Gelände der MiRO liegen vor. Bereits heute ist der Schadstoffausstoß der industriellen Großfeuerungsanlagen in Karlsruhe immens, so betrug beispielsweise der Ausstoß an Stickoxiden im Jahr 2012 aus diesen Anlagen mehr als 3500 Tonnen. Gleichzeitig steht das wesentlich emissionsärmere GuD-Kraftwerk RDK 4S, an dem die Stadtwerke Karlsruhe beteiligt sind, still.
Wie wollen Sie dieser Entwicklung begegnen und die Bevölkerung vor den gefährlichen Luftschadstoffen schützen?
Antwort:
KAL-Position seit der ersten Pläne für RDK 8: Wir halten nach der Inbetriebnahme des (spezifisch schadstoffärmeren) RDK 8 eine kurz- bis mittelfristige Stilllegung des RDK 7 für notwendig; eine Umwandlung von RDK 7 in ein so genanntes Reservekraftwerk für Notfälle wäre akzeptabel. Die Karlsruher Liste wird die Stadt drängen, hier immer wieder das Gespräch mit der EnBW zu suchen. Im Aufsichtsrat der Stadtwerke werden wir auf die EnBW-Vertreter einwirken. Die Stadt muss, ggf. im Verbund mit dem Deutschen Städtetag, die Landes- und Bundesregierung drängen, die Zulässigkeit von immer mehr CO2- und vor allem Schadstoff-emittierenden Anlagen an einem Standort (hier Karlsruher Westen) einzuschränken. Gaskraftwerke wären eine akzeptable Übergangstechnologie bis zur 100%-regenerativen Zukunft. Das GuD-Kraftwerk RDK 4S ist bei den heutigen Gaspreisen aber nicht wettbewerbsfähig. Hier hat die Bundesregierung mit der Verknappung von CO2-Zertifikaten den Schlüssel in der Hand, Gas- gegenüber Kohlekraftwerken (insbesondere Braunkohle) zu stärken. Ein Miro-GuD-Kraftwerk ist aktuell ebenfalls nicht wirtschaftlich zu betreiben.
Frage 3.3:
Der Klimawandel wird Karlsruhe in Zukunft mehr Hitzetage, tropische Nächte und Starkniederschläge bringen, die Maßnahmen wie beispielsweise stärkere Begrünung von Stadtquartieren, konsequente Freihaltung von Frischluftschneisen und Entsiegelung erfordern.
Wie möchten Sie solche Maßnahmen noch besser fördern?
Antwort:
Die KAL verweist auf das beschlossene städtische Konzept zum Umgang mit den Folgen und zur Prävention des Klimawandels. Bei zukünftigen Beschlüssen gemeinderätlicher Gremien oder im Verwaltungshandeln muss immer geprüft werden, ob die Auswirkungen von neuen Projekten zu diesem Konzept passen. Unter Umständen muss eine Stelle geschaffen werden, die den Schutz vor Klimawandel-Folgen koordiniert.
Frage 3.4:
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist zur Schonung der natürlichen Ressourcen, die Vermeidung und das Recycling von Abfällen zu fördern. Bei der Bewertung von Maßnahmen soll dabei der gesamte Lebenszyklus des Abfalls (Transport, Energiebilanz, Schonung der natürlichen Ressourcen etc.) Berücksichtigung finden.
Welches Vorgehen zur Abfallvermeidung und zur stofflichen Verwertung von Abfällen (Beispiele Papier, Bioabfall) halten Sie in Karlsruhe für notwendig?
Antwort:
Die KAL setzt weiterhin insbesondere auf Abfallvermeidung. Diese ist ökonomisch und ökologisch der Königsweg und daher anzustreben. Abfallrecycling ist der Abfallentsorgung vorzuziehen, selbst wenn dies in manchen Fällen etwas teurer ist. Zur Papiersammlung: Ab 2015 besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflicht, Papier getrennt von anderen Wertstoffen zu erfassen und zu sammeln. Kommunen sind verpflichtet, dies umzusetzen; über 90 Prozent aller Stadt- und Landkreise in Deutschland haben dies bereits in Form einer Papiertonne getan. Der Karlsruher Gemeinderat hat mehrheitlich (dafür: SPD, Grüne, KAL, kleinere Gruppen) beschlossen, die getrennte Papiersammlung in Form einer „de-facto-freiwilligen“ Papiertonne, kombiniert mit anderen Erfassungssystemen umzusetzen. Straßensammlung durch Vereine und Papierabgabe bei Wertstoffstationen sind gleichwertige Lösungen. Wer keine Papiertonne will oder keinen Platz zum Aufstellen hat, muss nur zusichern, dass er oder sie das Papier getrennt sammeln und abgeben. Die Wertstofftonne für Metall, Kunststoff, Holz etc. muss auch zukünftig häufig genug geleert werden; alle vier Wochen reicht nicht. Zur Bioabfallentsorgung: Die KAL bevorzugt eine lokale Lösung im Sinne des Verursacherprinzips. Entscheidend kommt es auf die Bürgerbeteiligung in Form einer Konsensuskonferenz an, die am 10. Mai startet. Deren Ergebnis warten wir ab.
Frage 3.5:
Die Weltgesundheitsogranisation WHO weist darauf hin, dass Lärm nicht nur ein Umweltärgernis, sondern auch eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellt. In Karlsruhe sind im Rahmen der Lärmminderungsplanung einige Maßnahmen umgesetzt worden.
Welche weiteren Maßnahmen halten Sie für vordringlich?
Antwort:
Lärm ist mittlerweile der Umweltfaktor mit Einfluss auf den Menschen Nummer eins, zumindest in den Städten. Daher erstens konsequente Umsetzung des Lärmminderungsplans (läuft derzeit); zweitens Fortschreibung des Plans und Beschluss zusätzlicher Maßnahmen. Weitere Lärmschutzmaßnahmen entlang stark befahrener Verkehrsachsen, aber parallel dazu auch Reduzierung der Lärmentstehung an der Quelle z.B. durch Reduzierung der Geschwindigkeiten (siehe Nr. 2.2), insbesondere nachts. Beispiele: Südtangente mit Tempo 60 für Lkw zumindest nachts, durchgängig Tempo 80 für alle; Kriegsstraße mit Tempo 50 durchgängig, Tempo 30 westlich Weinbrennerplatz. Zudem Messungen in umstrittenen Quartieren zur Sicherung, ob die Berechnungen/Simulationen stimmen; ggf. daraus abgeleitet neue Maßnahmen.
Frage 3.6:
Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört.
Wie stehen Sie zur derzeit vorliegenden Planung? Für welche Änderungen im Rahmen des weiteren Planfeststellungsverfahrens werden Sie sich ggf. einsetzen?
Antwort:
Wir halten eine möglichst ökologische Hochwasserrückhaltung im Rückhalteraum Bellenkopf-Rappenwört für wichtig. Da derzeit ein gesteuerter Rückhalteraum vom Regierungspräsidium Karlsruhe geplant wird (und dies auch erst kürzlich vom Ministerium wieder bestätigt wurde) halten wir es für am sinnvollsten, den gesteuerten Rückhalteraum so ökologisch wie möglich zu machen. Hierfür bietet der Raum mit einem Zustrom ab Mittelwasser bis ca. 4.200 cbm/s gute Voraussetzungen. Die höher gelegte Heinrich-Schneider-Allee und die bis zu 4m hohen Spundwände – sowohl aus hydraulischen Gründen als auch wegen des Landschaftsbilds – sind allerdings problematisch. Außerdem sind die Abläufe in der Bauphase in der Detailplanung kritisch zu betrachten, da hier eine Großbaustelle über einen Zeitraum von mehreren Jahren die Natur im Karlsruher Westen stark beeinträchtigen wird. Die Abflussverhältnisse im Rückhalteraum müssen verbessert, nicht durch den Damm Heinrich-Schneider-Allee verschlechtert werden. Stattdessen braucht die Natur sogar noch bessere Durchströmung durch Ausbaggern, Abbau von Querungen etc.
Frage 3.7:
Derzeit speist sich die Wasserversorgung der Stadtwerke Karlsruhe aus vier Wasserwerken. Gemäß Angaben der Stadtwerke gilt: „Alle Untersuchungen bestätigen immer wieder die hervorragende Qualität unseres Trinkwassers aus den Karlsruher Wasserwerken, einem gesunden Lebensmittel ohne Zusatzstoffe, welches von Ihnen bedenkenlos getrunken und für Säuglingsnahrung verwendet werden kann.“
Welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in Karlsruhe halten Sie für notwendig?
Antwort:
Wichtigste Maßnahme ist die Sicherung der Qualität des Karlsruher Trinkwassers. Ob hierzu ein zusätzliches Wasserwerk in der geplanten Größe notwendig ist, sieht die KAL auch aufgrund der Umweltauswirkungen des geplanten Wasserwerkes im Kastenwört äußerst kritisch. Zuerst sollten alle anderen Maßnahmen zur Sicherung des Karlsruher Trinkwassers ausgeschöpft werden: Redundanz der Brunnen und Leitungen von bestehenden Wasserwerken, Sanierung Wasserwerk Durlacher Wald (Altlast im Grundwasser), mehr Hochbehälter zur Speicherung etc. Außerdem halten wir weitere Anstrengungen zu einem schonenden und sparsamen Umgang mit dem Karlsruher Trinkwasser für vordringlich.

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